Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Services Schadenmeister

  1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Schadenmeister und dem Antragsteller sowie dem/der Vertragspartner/in.

Die jeweilige Leistung können nicht ohne Reparatur in Anspruch genommen werden und gelten ausschließlich an die von Schadenmeister vermittelten Handwerks- und Kfz-Betriebe.

  1. Abwicklung von Sachschäden inkl. Kfz

2.1 Annahme des Abwicklungsauftrages

Soweit der Kunde bzw. der zuständige Versicherungsvermittler in Vollmacht eine Schadenbeauftragung an Schadenmeister über die dazu vorgesehen Kommunikationswege (Website, Email, Telefon) meldet, kommt das Auftragsverhältnis zur Abwicklung des gemeldeten Schadens zustande.

2.2 Umfang des Leistungsangebotes von Schadenmeister

Nach erklärter Annahme wird Schadenmeister, soweit dies angesichts der jeweiligen Sachlage im Einzelfall sinnvoll, faktisch und rechtlich möglich und vom Kunden gewünscht ist, einzeln oder insgesamt folgende Abwicklungsleistungen im Sinne einer unentgeltlichen Geschäftsbesorgung für den Kunden erbringen:

-Beauftragung eines Abschleppunternehmens zur Verbringung eines etwa nicht mehr fahrtüchtigen oder betriebssicheren Fahrzeuges zur einer unserer Partnerwerkstätten.

-Beauftragung eines nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zugelassenen Gutachters bzw. Sachverständigen zur Feststellung des eingetretenen Schadens und der hierfür aufzuwendenden Beseitigungskosten.

-Beauftragung einer passenden Kfz-Reparaturwerkstatt bzw. Handwerker zur Instandsetzung des eingetretenen Sachschadens.

-Beauftragung eines entsprechenden Anbieters mit der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges.

-Reduktion des Selbstbehaltes um EUR 100,- bei Kfz-Kaskoschäden, ab einer Reparatursumme von EUR 650,- (inkl. MwSt.)

– Fahrzeugreinigung bei Kfz-Schäden. Kundenfahrzeuge die über Schadenmeister vermittelt wurden, werden sowohl innen als auch außen gereinigt nach der Reparatur übergeben.

-Beauftragung weiterer im Einzelfall sinnvoller oder notwendiger Dienstleister mit sonstigen Dienstleistungen.

  1. Bevollmächtigung von Schadenmeister/Widerrufsrecht

Der Kunde bevollmächtigt durch die Meldung des Schadens die Fa. Schadenmeister die Abwicklung bei dem genannten Versicherungsunternehmen zu übernehmen. Ferner, die Beauftragung eines Partnerhandwerker bzw. Kfz-Werkstätte, für die Reparatur des gemeldeten Schadens.

Im Sinne einer schnellen Abwicklung wird Schadenmeister auf Wunsch des Kunden in der Regel sofort mit der Auftragsausführung beginnen, so dass ab diesem Zeitpunkt kein Widerrufsrecht des Kunden mehr besteht. Der Kunde kann jedoch seine Beauftragung von Teilleistungen jederzeit widerrufen, solange mit der Ausführung der jeweiligen Teilleistung (zum Beispiel Erstellung eines Gutachtens) noch nicht begonnen wurde.

  1. Übermittlung/Weitergabe personenbezogener Daten an Diensteanbieter

Schadenmeister versichert seinen Kunden persönliche Daten, die bei Übermittlung des Auftrages überlassen werden, absolut vertraulich zu behandeln.

Kundendaten werden im Sinne einer reibungslosen Abwicklung nur zwischen den Vertragspartnern von Schadenmeister (Handwerksbetrieb bzw. Kfz-Werkstatt), sowie der vom Kunden genannten Versicherungsgesellschaft verwendet. Sämtliche Daten aus Anträgen, Anfragen, Schadensfällen oder sonstigen tagesgeschäftlichen Abwicklungen werden elektronisch gespeichert und nur für Zwecke der Firma Schadenmeister und deren Kunden verwendet. Es werden keine Daten an Dritte, insbesondere Werbefirmen und Adressverlage weitergegeben.

  1. Kosten

Die durch Schadenmeister gegenüber dem Kunden erbrachten und vermittelten Leistungen sind zu jeder Zeit für den Kunden kostenlos, es sei denn, der Kunde nimmt einzelfallbezogen ausdrücklich ein Angebot von Schadenmeister auf Durchführung einer kostenpflichtigen Leistung an und die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten sind ihm im Vorfeld klar und eindeutig mitgeteilt worden.

Schadenmeister erhält mit den angebotenen Services von dritter Seite (involvierte Handwerksbetriebe, Kfz-Werkstätten und Versicherungsgesellschaften) Zuwendungen (z.B. in Form von Vermittlungsprovisionen, Nutzungsentgelten, Lizenzgebühren, Werbekostenzuschüssen und ähnlichem).

  1. Haftung von Schadenmeister

Schadenmeister wird im Rahmen des angebotenen Services ausschließlich als Vermittler für Handwerksbetriebe und Kfz-Werkstätten tätig. Schadenmeister haften daher nicht für wie immer geartete Ansprüche oder Schäden, die aus einem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und den vermittelten Betrieben entstehen.

  1. Datenschutz

Kundendaten werden im Sinne einer reibungslosen Abwicklung nur zwischen unseren Vertragspartnern (Handwerksbetrieb bzw. Kfz-Werkstatt), sowie der vom Kunden genannten Versicherungsgesellschaft verwendet. Sämtliche Daten aus Anträgen, Anfragen, Schadensfällen oder sonstigen tagesgeschäftlichen Abwicklungen werden elektronisch gespeichert und nur für Zwecke der Firma Schadenmeister und deren Kunden verwendet. Es werden keine Daten an Dritte, insbesondere Werbefirmen und Adressverlage weitergegeben.

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung von Schadenmeister: Datenschutz

8. Erfüllungsort/Gerichtsort

Erfüllungsort und Gerichtsort ist Wr. Neustadt. Es gilt österreichisches Recht.

Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

9. Sprache

Die Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. Diese AGBs sind gültig ab 01.02.2019

 

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